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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERTRAGSABSCHLUSS UND DURCHGEFÜHRTE ARBEITEN

Dies ist eine freie Übersetzung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ursprünglich in spanischer Sprache verfasst wurden und ausschließlich zu Orientierungs- und Informationszwecken bereitgestellt wird. Maßgeblich ist ausschließlich die in spanischer Sprache verfasste Fassung, im Falle von Zweifeln oder Widersprüchen hat daher stets der spanische Text Vorrang.

Geltungsbereich. Diese Bedingungen werden Bestandteil jedes Vertrags oder jeder zwischen SEA ELECTRONICS und dem Kunden ausgetauschten Dokumentation und setzen alle anderen Bedingungen außer Kraft, die mit ihnen unvereinbar sind. Jegliche gegenwärtigen oder zukünftigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehen diesen Bedingungen vor, ohne dass dies die Unwirksamkeit der nicht widersprüchlichen Klauseln zur Folge hat. Die Unterzeichnung von Dokumenten des Kunden durch SEA ELECTRONICS impliziert keinerlei Änderung dieser Bedingungen.

Durchführung der Arbeiten. Die Arbeiten werden gemäß den besten örtlichen Praktiken unter Verwendung von Materialien geeigneter Qualität zur angemessenen Zufriedenheit des Kunden sowie unter Einhaltung der spanischen Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durchgeführt.

SEA ELECTRONICS wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Arbeiten oder Waren innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verzögerungen. Falls SEA ELECTRONICS ein Lieferdatum nennt, ist dieses ausschließlich als geschätztes Datum zu verstehen.

Für den Fall, dass eines der angegebenen Materialien oder Geräte zum erforderlichen Zeitpunkt für den Einsatz auf dem Schiff nicht verfügbar ist, ist SEA ELECTRONICS berechtigt, andere geeignete Materialien oder Geräte gleichwertigen Standards als Ersatz zu verwenden.

SEA ELECTRONICS ist berechtigt, alle oder einen Teil der Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben.

Die Verantwortung für die Sicherheit des Schiffes liegt beim Kunden. Die Gefahr für alle von SEA ELECTRONICS gelieferten Waren, Geräte und Materialien geht auf den Kunden über, sobald diese geliefert oder dem Schiff zugewiesen oder an diesem befestigt werden.

Das Eigentum an allen von SEA ELECTRONICS gelieferten Waren, Geräten und Materialien geht erst dann auf den Kunden über, wenn SEA ELECTRONICS die vollständige Zahlung der Waren sowie aller sonstigen geschuldeten Beträge erhalten hat.

Genehmigungen, Zulassungen und Zertifikate. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung und Aufrechterhaltung der von den zuständigen Behörden geforderten Genehmigungen oder Zertifikate in Bezug auf das Schiff und die Arbeiten.

Abschluss der Arbeiten. SEA ELECTRONICS wird vor Abschluss festgestellte mangelhafte Arbeiten gemäß diesen Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden beheben. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes oder allgemein der Arbeiten hat der Kunde diese auf mögliche Fehler oder Schäden zu prüfen und SEA ELECTRONICS über etwaige Probleme zu informieren. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde die Waren und/oder Arbeiten als vertragsgemäß akzeptiert, wenn er diese Prüfung nicht innerhalb von sieben Tagen vornimmt oder, nachdem er sie durchgeführt hat, SEA ELECTRONICS keine festgestellten Abweichungen mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde unter keinen Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gegenüber SEA ELECTRONICS.

Bedingungen und Gewährleistungen. Werden die Arbeiten an einem privat genutzten Schiff durchgeführt, haftet SEA ELECTRONICS für die Arbeiten für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Abschluss der Arbeiten. Handelt es sich um ein kommerziell genutztes Schiff, beträgt die Haftungsdauer 15 Tage ab demselben Zeitpunkt. Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich SEA ELECTRONICS, jeden Mangel zu beheben, der ausschließlich aus von ihm ausgeführten Arbeiten infolge mangelhafter Ausführung oder Reparatur resultiert, wobei Mängel ausgeschlossen sind, die auf Fehler von von Dritten gelieferten Teilen zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäße Verwendung (einschließlich sportlicher Wettbewerbe), Missbrauch, unsachgemäße Verwendung von Teilen oder Materialien oder mangelnde ordnungsgemäße Wartung.

Falls eine Gewährleistungsreparatur erforderlich ist, wird diese von SEA ELECTRONICS in Palma de Mallorca durchgeführt, es sei denn, der Kunde übernimmt im Voraus alle angemessenen Reise- und Aufenthaltskosten zur Durchführung der Arbeiten an einem anderen Ort.

SEA ELECTRONICS gewährleistet, dass die Arbeiten den Spezifikationen entsprechen und frei von Mängeln in Ausführung und Materialien sind, sofern diese sichtbar sind. SEA ELECTRONICS haftet nicht für Mängel an Materialien, Teilen, Geräten usw., die vom Kunden oder von Dritten geliefert wurden, noch für Schäden, die durch solche Mängel verursacht werden. Die Installation von aufbereiteten oder gebrauchten Materialien, Teilen, Geräten usw. erfolgt stets auf Risiko des Kunden.

SEA ELECTRONICS übernimmt keine Gewähr für Bedingungen, Bestimmungen oder Verpflichtungen hinsichtlich der Qualität oder Eignung der Arbeiten oder Waren für einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ziel.

Der Kunde gewährleistet, dass er SEA ELECTRONICS alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, die erforderlich sind, um die Kosten, Risiken und die Durchführung der Reparaturen ordnungsgemäß zu bewerten. SEA ELECTRONICS ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen/Dokumente zu überprüfen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Waren/Arbeiten für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.

Haftung von SEA ELECTRONICS und Entschädigungen.

Die Haftung von SEA ELECTRONICS endet mit Abschluss des Vertrags und ist, gleich ob vertraglich oder außervertraglich, auf maximal das Fünffache des Nettowertes der Rechnung für die Waren oder Arbeiten begrenzt, mit Ausnahme von Entschädigungen für Schäden, die über den reinen Sachschaden hinausgehen; diese sind auf den Nettowert der entsprechenden Rechnung begrenzt.

Für Verzögerungen oder für Mängel an von Dritten gelieferten Produkten wird keinerlei Haftung übernommen. Ebenso haftet SEA ELECTRONICS nicht für Probleme, die aus verborgenen Mängeln des Schiffes entstehen oder aus Problemen, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkannt werden konnten oder in unzugänglichen Bereichen auftreten.

Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt SEA ELECTRONICS und Dritte von allen Schäden, Verletzungen oder Verlusten frei, die Personen oder Sachen betreffen, sowie von allen daraus resultierenden Handlungen, Ansprüchen, Forderungen, Kosten oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Zustand oder der Nutzung des Schiffes oder der Waren entstehen und ganz oder teilweise auf höhere Gewalt, Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Beauftragten zurückzuführen sind.

Zurückbehaltungsrecht. Zusätzlich zu jedem gesetzlich bestehenden Zurückbehaltungsrecht ist SEA ELECTRONICS berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an allen sich in seinem Besitz befindlichen Gütern des Kunden auszuüben (auch wenn diese ganz oder teilweise bezahlt wurden) für alle, gleich ob fälligen oder nicht fälligen, vom Kunden geschuldeten Beträge. SEA ELECTRONICS haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Kundeneigentum, das sich in seinem Besitz befindet, unabhängig davon, ob dies aus der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts oder anderweitig resultiert.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag, die Arbeiten, die Dienstleistungen, diese Bedingungen sowie alle daraus entstehenden Folgen oder Streitigkeiten unterliegen spanischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Zu diesem Zweck unterwerfen sich beide Parteien ausdrücklich der Zuständigkeit und Gerichtsbarkeit der Gerichte von Palma de Mallorca unter Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand.

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